Eintragungskriterien


Die nachfolgenden Auflistungen stellen nur eine grobe und unverbindliche Übersicht dar. Rechtsverbindliche Auskunft zu den Eintragungsvoraussetzungen gibt das bremische Ingenieurgesetz. Die Eintragungskriterien für die Eintragung in die Liste Beratenden Ingenieure:
  • Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung oder einen Dienst- oder Beschäftigungsort im Land Bremen
  • Berechtigung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nach § 1 Bremisches Ingenieurgesetz zu führen (sprich: Abschluss eines entsprechenden Ingenieurstudiums)
  • Ausübung einer praktischen Tätigkeit als Ingenieur von mindestens drei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre vor dem Eintragunsantrag
  • Eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 und 3 Bremisches Ingenieurgesetz.

Die Eintragungskriterien für die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure:

  • Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung oder einen Dienst- oder Beschäftigungsort im Land Bremen
  • Berechtigung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nach § 1 Bremisches Ingenieurgesetz zu führen (sprich: Abschluss eines entsprechenden Ingenieurstudiums)
  • Ausübung einer praktischen Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre vor dem Eintragunsantrag

Der Eintragungsantrag kann als pdf-Dokument hier heruntergeladen werden