


| Berufseinsteiger | |
Mitglied der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen können Personen werden, die die im Bremischen Ingenieurgesetz festgelegte fachliche und formale Qualifikation nachweisen können und die im Land Bremen ihren Beruf ausüben oder hier einen Wohnsitz haben. Die Mitglieder wirken in den Organen und Einrichtungen der Ingenieurkammer nach Maßgabe der Satzung mit. Oberstes Organ der Ingenieurkammer ist die Kammerversammlung, der alle Kammermitglieder angehören. Die Kammerversammlung entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Kammer und wählt alle vier Jahre die Mitglieder des Vorstandes. Im kleinsten Bundesland sind seit 1995 über 500 Ingenieure der Kammer beigetreten
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